OLG Hamburg: kununu nimmt Berufung zurück – Unterlassung in der Hauptsache rechtskräftig (Klarnamen)

Das OLG Hamburg bewertete die Berufung der kununu GmbH als offensichtlich aussichtslos; die Plattform nahm ihr Rechtsmittel zurück. Die Unterlassung ist rechtskräftig (Az. 7 U 8/25).
