Essen, 24. Januar 2012***** Soziale Netzwerke erfreuen sich in Deutschland reger Beliebtheit. Hierzulande gibt es bereits 23 Millionen Facebook-Accounts. Der AGAD-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. warnt davor, dass bei steigender Nutzung sozialer Netzwerke auch die arbeitsrechtlichen Probleme z.B. bei beleidigenden, diffamierenden oder den Arbeitgeber anderweitig schädigenden Facebook-Postings zunehmen. Nach Auffassung von Dr. Nils Helmke, Rechts
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Voraussetzungen einer Sperrzeit bei Zahlung einer Abfindung nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Vermieter will einen Mieter, der keinenÄrger macht. Immer ausgefeilter, immer bohrender werden deshalb die Fragen, die er einem potentiellen Mieter stellt.