DieÄnderungskündigung und die sonstigenÄnderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses. Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll?

DieÄnderungskündigung und die sonstigenÄnderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses. Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll?

Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann.

Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die

Kommentar zur Entscheidung des LAG Berlin/Brandenburg zum Whistleblower-Fall

Kommentar zur Entscheidung des LAG Berlin/Brandenburg zum Whistleblower-Fall

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006 (Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05), die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Heinisch v. Bundesrepublik Deutschland (Whistleblower-Fall) voranging(Kündigung wegen Strafanzeige, Flugblatt-Aktion, Kurzzeiterkrankung).

Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht

Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht

Zur aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Heinisch v. Bundesrepublik Deutschland (zuvor Heinisch gegen Vivantes). Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht! Arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.