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Richtig bewerben – eine kleine Kunst, die erlernt werden kann.Viele praktische Tipps.

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Merching, 26. August 2011
Die Anforderungen in Job und Beruf wachsen unaufhörlich. Arbeitshilfen, die Prozesse erleichtern und / oder Vorgänge beschleunigen, sind deshalb jederzeit willkommen.
Die Forum Verlag Herkert GmbH kommt dieser Nachfrage mit ihrem neuen Portal entgegen:
Auf www.forum-downloads.de (http://www.forum-downloads.de/?wa=828/11) bekommen sowohl Arbeitnehmer als auch Führungskräfte Checklisten und Musterschriftsätze, die unterstützend bei den jew

Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik.
Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen o

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Quang Lam, Berlin

Gegenstand der Entscheidung war die Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Anweisung einer Arbeitskollegen mit dem Ausspruch "Jawohl mein Führer" kommentiert hatte. Angesichts der Tatsache, dass die Rechtsprechung in derartigen Fällen im Allgemeinen nicht zimperlich mit der Annahme eines Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist, folgen nun einige Ausführungen zu dieser Problematik.
Grundsätzlich riskieren Arbeitnehmer, die Vorgesetzte oder Mitarbeiter beleid

München, 9. August 2011 – Es klingt paradox: Obwohl die Wirtschaft in Deutschland brummt, sollen tausende Arbeitsplätze gestrichen werden. Vor allem im Telekommunikations-, Energie- und Banken-Sektor, aber auch bei der Zeitarbeit. "Ein Schock für jeden, den es trifft", weiss Barbara Dyrchs, Autorin des neuen Beck kompakt-Ratgebers "Gekündigt – was nun?" (Verlag C.H.Beck). Die ehemalige Arbeitsrichterin empfiehlt: "Informieren Sie sich über Ihre R

Darf er (fristlos) kündigen, wenn die Mitarbeiter dieses Verbot missachten? Ein Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin.

Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann.
Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006 (Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05), die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Heinisch v. Bundesrepublik Deutschland (Whistleblower-Fall) voranging(Kündigung wegen Strafanzeige, Flugblatt-Aktion, Kurzzeiterkrankung).

Zur aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Heinisch v. Bundesrepublik Deutschland (zuvor Heinisch gegen Vivantes). Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht! Arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.