Magdeburg, 29.05.2013 Immobilien liegen in der Gunst deutscher Privatanleger unverändert hoch im Kurs. Eine aktuelle Marktstudie bestätigt das ungebrochene Interesse am Betongold. In dem Anfang Mai veröffentlichten Report gaben 63 Prozent der 1.000 befragten privaten Investoren an, sie würden mindestens 50 Prozent ihres gesamten Kapitals direkt in Immobilien investieren.
Ein Drittel der Befragten bevorzugt hingegen die indirekte Investition in Immobilien. Sie sind bereit, mi
Aus vielerlei Gründen kommt die Gründung einer Stiftung in Betracht. Sie kann aus mildtätigen oder gemeinnützigen Gründen interessant sein oder um ein Familienvermögen für die zukünftige Generation zu erhalten und Erträge zu sichern. Im Rahmen einer Seminarveranstaltung der Berliner wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) führte Dipl.-Kfm. Oliver Over eine Veranstaltung mit Interessierten aus Wirtschaft und Finanzen durch. Im Sprachgebra
Die Paratus AMC GmbH, früher noch GMAC-RFC Bank GmbH, hat in einer Vielzahl von Fällen Immobilien fremdfinanziert, die von vielen Darlehensnehmern als"Schrottimmobilien"bezeichnet werden. Viele Kapitalanleger fühlen sich daher durch den Erwerb geschädigt.
Der Bundesgerichtshof urteilt zu Gunsten der geschädigten Rechtsschutzversicherer – BGH erklärt Ausschlussklausel der Rechtsschutzversicherungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen für nichtig
Sie haben bisher keinen Kostenschutz erhalten? Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sieht ein neuer Anlauf bei der Versicherung für eine neue Deckungsschutzanfrage erfolgsversprechend für die Rechtsschutzversicherten aus.
Die Widerrufsbelehrung der Fondgesellschaft "V+ Beteiligung GmbH & Co. Fonds 1 KG" (V+1) ist fehlerhaft. Diese Ansicht äußerte das Landgericht Berlin in einem Hinweisbeschluss vom 24.04.2013. Für den in einer sogenannten Haustürsituation zum Beitritt bewegten Anleger bedeutet dies, dass der von ihm erklärte Widerruf seiner Fondsbeteiligung zu Recht erfolgt sein könnte. Für den von Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Anleger eröffnete