Die Anpassungen treten zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft und dienen laut KfW der „weiteren Vereinheitlichung und Erhöhung der Transparenz der Förderbedingungen“. Drei Produkte sind einheitlich von zwei Änderungen betroffen. Es handelt sich hier um das „ERP-Kapital für Gründung“ (Produktnr. 058), den „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ (Produktnr. 067) sowie den „ERP-Gründerkredit Universell“ (Produktnr. 073/074/075/076). Die […]