Vor deutschen Familiengerichten Recht zu bekommen hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun. Dies erfährt zur Zeit sehr leidvoll eine Familie aus Burscheid in Nordrhein Westfalen.
"Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt das Urteil des Aachener Verwaltungsgerichtes, das die 24-Stunden-Überwachung des Heinsberger Sexualstraftäters für rechtmäßig erklärt hat. Auch wenn das nur die zweitschlechteste Lösung ist: Für die Bevölkerung und insbesondere Kinder ist ein Schutz vor dem drohenden Rückfallrisiko, das hier und in bundesweit 70 bis 100 weiteren Fällen, in denen die nachträgliche Sicherungsverwahrung a