LG Frankfurt (Az. 2-24 O 246/12) befindet zahlreiche Samsung-App-Store Klauseln rechtswidrig

LG Frankfurt (Az. 2-24 O 246/12) befindet zahlreiche Samsung-App-Store Klauseln rechtswidrig

Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 06.06.2013 (noch nicht rechtskräftig) insgesamt 12 Klauseln aus dem App-Store des Samsung-Konzerns als unwirksam eingestuft. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale und Verbraucherverbände. Bei den bemängelten Klauseln ging es unter anderem um Haftungsbeschränkungen, Schaltung von Werbung oder auch die jederzeitige einseitige Einstellung von Serviceleistungen.

Zetzmann-Krien setzt Klage gegen Bremer Aufbau-Bank fort

Zetzmann-Krien setzt Klage gegen Bremer Aufbau-Bank fort

Das Landgericht Bremen hat heute unter dem Vorsitz von Richter Claus Böhrnsen die Klage von Diane Zetzmann-Krien abgewiesen. Die ehemalige Vorsitzende der Geschäftsführung der Bremer Aufbau-Bank hatte gegen ihre Kündigung geklagt. Berücksichtigt wurde nicht der Gesamtkontext.