Die Rechtslage bei einem Lottogewinn während eines langen Getrenntlebens, aber noch vor der Scheidung, ist in Deutschland eindeutig: Der Gewinn fällt in den Zugewinnausgleich und muss geteilt werden.
Das mag auf den ersten Blick ungerecht erscheinen, da die Eheleute schon lange nicht mehr zusammengelebt und gewirtschaftet haben. Dennoch ist die rechtliche Grundlage klar:
1.Strenges Stichtagsprinzip: Für den Zugewinnausgleich ist nicht der Zeitpunkt der Trennung entscheidend, son
28. April 2014. Ein Ehepaar, das viel Geld aus einem Lottogewinn in geschlossene Fonds investiert und verloren hat, klagte erfolgreich gegen die beratende Privatbank. Eine seltsame Rolle soll dabei, nach Angaben des WDR, auch der Gewinnberater von Westlotto aus Münster gespielt haben. Dem Ehepaar sollen weder die Risiken der Anlage, noch die Provisionshöhe der Bank offengelegt worden sein. Eine klassische Falschberatung, wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) aus Erfurt e