Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab dem 1. Juli 2025 – Neue Pflichten für Unternehmen im Fokus

Zum 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuregelung für Unternehmen in Kraft: Alle elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme müssen bis zu diesem Zeitpunkt zwingend beim Finanzamt gemeldet worden sein.