Die Rechte des Mieters und des Vermieters bei in die Wohnung eindringenden Gerüchen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

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Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 23.5.2011, dass die Gagfah, eine der größten deutschen Wohnungseigentümer, als Spielball von Finanzinvestoren nur auf Rendite aus sei und den Wohnungsbestand verkommen lasse.

Ist die Miete auch dann gemindert, wenn sich später herausstellt, dass keine Gesundheitsgefahr bestand?

Hat die gemietete Gewerbeeinheit einen Mangel, ist die Miete automatisch, kraft Gesetz, je nach Schwere des Mangels um einen entsprechenden Prozentsatz gemindert.

Trotz Kenntnis von geplanten Baumaßnahmen bei Vertragsschluss hat der Mieter ein Minderungsrecht, wenn ihm die besondere Intensität der später durchgeführten Baumaßnahmen nicht bekannt war.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

Ist dies eine wirkungsvolle Waffe gegen Mietnomaden?

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In einer aktuellen Entscheidung sah es das Landgericht Berlin (Beschluss vom 28.1.2011, Aktenzeichen: 65 S 296/10) als erwiesen an, dass die Miete einer Wohnung wegen strengen Geruchs, der aus dem Treppenhaus in die Wohnung zog, um 10 % gemindert war. Im Treppenhaus war eine Geruchsquelle starken Urin- und Müllgeruchs. Ein Geruchsgutachten hatte nachgewiesen, dass es sich um als besonders unangenehm empfundene Gerüche gehandelt habe und nicht um Gerüche, die auch beim Kochen oder

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