Eigenbedarfskündigung – grundlegende Voraussetzungen (Serie – Teil 2)
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
.Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.3.2013, AZ: 65 S 403/12.
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin zu Zahlungsverzug von weniger als zwei Monaten und dennoch Kündigung des Mietverhältnisses, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 107/12.
Ausgangslage:
Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug des Mieters ist gemäß § 543 Abs. 2 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn der Mieter entweder:
– für zwei aufeinander folgende
Beweissicherung vor der Sanierung.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Mietrecht. Berlin und Essen
Eigenbedarfskündigung: Der Wohnbedarf eines Schwagers des Vermieters kann Eigenbedarf zumindest dann begründen, wenn ein besonders enger Kontakt besteht
(BGH, Beschluss vom 03. März 2009 – VIII ZR 247/08 -, juris) Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage
Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs unter anderem dann kündigen, wenn er
Mietrecht: Amtsgericht München entscheidet: Verheimlichte Untermiete kann zur Wohnraumkündigung berechtigen. – Ihre Rechtsanwälte in Darmstadt informieren Sie regelmäßig zu neuen Urteilen im Mietrecht!
Mietwohnung: Unbefugtes Betreten durch Hausmeister