Die erleichterte Kündigung durch den Vermieter
Der Bundesgerichtshof versagte einem Vermieter in seinem Urteil vom 17.11. 2010 die Sonderkündigung eines Mietvertrages gemäß § 573a BGB. Aus diesem aktuellen Anlass werfen die Spezialisten der Nürnberger Anwaltskanzlei Päch & Päch Licht auf die Bedingungen der erleichterten Kündigung durch den Vermieter.