Berlin ? Angesichts zahlreicher weltweiter Krisenherde reißen die Flüchtlingsströme nach Europa nicht ab. Die gesellschaftliche Integration der Hilfesuchenden erweist sich oftmals als schwierig.
Durch das Mindestlohngesetz wurde zum 1. Januar 2015 in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 je Zeitstunde eingeführt. Die Höhe des Mindestlohns wird durch den Gesetzgeber bestimmt und kann auf Vorschlag der Mindestlohnkommission durch Rechtsverordnung geändert werden. Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus unabhängigen Mitgliedern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite s
Der BDWi fordert die Bundesregierung auf, die Einhaltung des Mindestlohns auf alle Angebote der Altenpflege in Privathaushalten gleichermaßen zu erstrecken und zu überprüfen.