Wann ist die Mitfahrt im Firmenwagen als Arbeitszeit zu werten?

Wann ist die Mitfahrt im Firmenwagen als Arbeitszeit zu werten?

Die Zeit für Hin- und Rückfahrten, die Arbeitnehmer zu einer von ihrem Arbeitgeber festgelegten Uhrzeit mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers gemeinsam zurücklegen müssen, um sich von einem bestimmten, vom Arbeitgeber festgelegten Ort an den Ort zu begeben, an dem die arbeitsvertraglich vorgesehene Leistung erbracht wird, ist sowohl für den Fahrer als auch für Mitfahrer als "Arbeitszeit" im Sinne dieser Bestimmung zu betrachten.
(EuGH, Urteil v. 09.10.2025