Datenschutz und Leistungs- und Verhaltenskontrolle – keine erzwingbare Mitbestimmung des Betriebsrats?

Der Betriebsrat hat keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf gesetzliche Regelungen zum Datenschutz, die vom Arbeitgeber einzuhalten sind.
(Hess. Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 05. Dezember 2024 – 5 TaBV 4/24; Orientierungssatz des Verfassers)
Die Arbeitgeberin gehört zu einer weltweit agierenden Unternehmensgruppe, die die Lagerung und Auslieferung online bestellter Waren vornimmt. Bei der Arbeitgeberin sollte schrittweise ein IT-System eingeführt werden, das