Insolvenzschuldner darf unpfändbaren Lohn einklagen – Insolvenzrecht Dresden

Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAG Düsseldorf vom 26.01.2012, Az. 11 Sa 1004/11.