Private Krankenversicherung Test 2012

31.07.2012 – Eine private Krankenversicherung bietet bessere medizinische Leistungen als eine gesetzliche Krankenversicherung. Dieses Mehr an Komfort muss allerdings nicht unbedingt auch mehr kosten. Kunden können sich die gewünschten Leistungen auf ihre persönlichen Bedürfnisse zusammen schneiden lassen. Allerdings hat die Stiftung Warentest klare Mindestanforderungen an eine PKV gestellt.

Private Krankenversicherung: Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft – der“richtige“Berater ist entscheidend

Die teilweise rasante Entwicklung der Beiträge im Bereich der privaten Krankenversicherung zwingt die Versicherungskunden zurÜberprüfung Ihres Versicherungsschutzes. Vor allem die Sorge, ob die Beiträge auch noch im Rentenalter finanzierbar sind, löst einen entsprechenden Beratungsbedarf aus: Ist ein Tarifwechsel innerhalb der selben privaten Krankenversicherung empfehlenswert oder gibt es einen Weg in die gesetzliche Krankenversicherung?Die Gretchenfrage ist jedoch: Wen

9 Millionen PKV Versicherte, ausgewertete 140 Beschwerden

9 Millionen PKV Versicherte, ausgewertete 140 Beschwerden

Polemiker, Schreihälse oder einfach nur dumm
Es geht zu wie im Kindergarten. Der Chef der Bundesverbraucherzentrale (VZBV) Gerd Billen scheint sich mit Frau Doris Pfeiffer (GKV Chefin) plus des CDU Gesundheitspolitiker Jens Spahn, seinen eigenen Klassenfeind auserkoren zu haben. Die Private Krankenversicherung (PKV). Seltsam nur das es gerade die Verbraucherzentralen waren die über Jahrzehnte PKV Tarife (Billigtarife) getestet, gesiegelt und ausgezeichnet haben.

Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen um bis zu 40 Prozent – Versicherte können sich aber wehren!

Hamburg, 29.11.2011 – Ab 1. Januar 2012 müssen viele privat Krankenversicherte wieder tiefer in die Tasche greifen: Die monatlichen Beiträge steigen – und das um bis zu 40 Prozent. Besonders hart trifft es in diesem Jahr die Kunden der Central Krankenversicherung. Was jedoch viele privat Krankenversicherte nicht wissen: Sie müssen diese Erhöhung nicht hinnehmen! Versicherte haben nach Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, jederzeit in einen günstiger