proConcept AG: Lebensversicherung – BaFin verweist auf Regeln ab Juli 2018 für Standmitteilungen

proConcept AG: Lebensversicherung – BaFin verweist auf Regeln ab Juli 2018 für Standmitteilungen

Zug, den 31.05.2018 Jeder, der eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, erhält einmal jährlich eine Wertmitteilung zu seinem Versicherungsvertrag, eine sogenannte Standmitteilung, die jedem Versicherungsnehmer laut § 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zugeschickt werden muss. Diese werden ab dem 01.07.2018 vom Gesetzgeber bezüglich der Anforderungen massiv verschärft, so berichtet die BaFin aktuell in ihrem April-Journal 2018. Schon […]

proConcept AG: Urteil BGH März 2018 – Fondsverluste werden bei einer Rückabwicklung berücksichtigt

Zug, den 02.05.2018 Im aktuellen Fall handelt es sich um ein Ehepaar, das durch mehrere Instanzen gegen ihre Versicherungsgesellschaft klagte. Die ehemaligen Versicherungskunden verlangen von ihrer Versicherungsgesellschaft die Rückzahlung aller Versicherungsbeiträge aus zwei fondsgebundenen Lebensversicherungen mit der Begründung der ungerechtfertigten Bereicherung. Die Policen wurden mit Beginn 01.12.2005 damals im sogenannten Policen-Model abgeschlossen. Die Kläger begründeten […]

Kündigung und Rückabwicklung Lebensversicherung: Das Anwaltsnetzwerk der proConcept AG 2.0 – noch schneller und effektiver zum Erfolg

Zug, 11.10.2016 Ein gutes Jahrzehnt kämpft das Projekt LV-Doktor, initiiert und geleitet von der proConcept AG, für die Rechte von Lebensversicherungskunden. Rund 60 Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland, die das Anwaltsnetzwerk von LV-Doktor vertreten, kämpfen nach wie vor täglich dafür, dass die Kunden der proConcept AG, die vorzeitig ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen, das bekommen, was ihnen zusteht. Die Verteilung der Fälle an das Anwaltsne

Kündigung und Rückabwicklung Lebensversicherung: Das Anwaltsnetzwerk der proConcept AG 2.0 – noch schneller und effektiver zum Erfolg

Zug, 11.10.2016 Ein gutes Jahrzehnt kämpft das Projekt LV-Doktor, initiiert und geleitet von der proConcept AG, für die Rechte von Lebensversicherungskunden. Rund 60 Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland, die das Anwaltsnetzwerk von LV-Doktor vertreten, kämpfen nach wie vor täglich dafür, dass die Kunden der proConcept AG, die vorzeitig ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen, das bekommen, was ihnen zusteht. Die Verteilung der Fälle an das Anwaltsne

BaFin: Weiterhin grünes Licht für LV-Doktor

BaFin: Weiterhin grünes Licht für LV-Doktor

Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Betrügern auf dem Lebensversicherungs-Zweitmarkt. Das LV-Doktor-Team ist davon nicht betroffen und distanziert sich außerordentlich von diesen Geschäftspraktiken. LV-Doktor (www.lv-doktor.de) lässt sich seit Jahren freiwillig in regelmäßigen Abständen von der BaFinüberprüfen.

Lebensversicherung: Jetzt prüfen, wie viel Geld Ihnen wirklich zusteht

Lebensversicherung: Jetzt prüfen, wie viel Geld Ihnen wirklich zusteht

Lebensversicherung kündigen: Meist ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung viel niedriger als insgesamt in die Police eingezahlt wurde. Mit dem Rückkaufswertrechner (www.rueckkaufswertrechner.de) können Verbraucher kostenlos und unverbindlich die Wertmitteilung der Lebensversicherung und den Rückkaufswertüberprüfen. Entstandene Verluste fordert LV-Doktor für die Verbraucher von der Lebensversicherung zurück.

LV-Doktor betreibt 23 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

LV-Doktor betreibt 23 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Mittlerweile ist LV-Doktor (www.lv-doktor.de) mit 23 Verfahren bei dem obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Dabei geht es um die grundsätzliche Klärung, ob alle seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossene Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig und damit rückabwicklungsfähig sind – Verbraucher würden dann eine milliardenschwere Nachzahlung erhalten.

Wieder Anerkenntnisurteil für LV-Doktor

Wieder Anerkenntnisurteil für LV-Doktor

Erneuter Erfolg für die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft (www.lv-doktor.de): Die Aachen Münchener Lebensversicherung AG zahlt alle durch die vorzeitige Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung erlittenen Verluste. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft klagte mit Erfolg gegen dieÜbervorteilung der Lebensversicherungsinhaber bei vorzeitiger Vertragskündigung.

Erfolg für LV-Doktor: Aachen Münchener erkennt Ansprüche an

Erfolg für LV-Doktor: Aachen Münchener erkennt Ansprüche an

Die vorzeitige Kündigung ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung brachte Frau Sch. einen finanziellen Verlust von mehr als 10.800 Euro. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft (www.lv-doktor.de) klagte daraufhin. Die Aachener Münchener Lebensversicherung zahlt nun die gesamte Forderung, nachdem die Richter die Weiterleitung zum Bundesgerichtshof ankündigten.