Zuspätkommtag: Kündigungsgrund oder Kalenderspaß?

ARAG Experte Tobias Klingelhöferüber Verspätungen am Arbeitsplatz
ARAG Experte Tobias Klingelhöferüber Verspätungen am Arbeitsplatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung eines Mieters, der seinen Vermieter gewaltsam vor die Tür gesetzt hatte, für unwirksam. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13.