Brunzel Bau GmbH, Velten: Baurecht und Versicherungsschutz

Brunzel Bau GmbH, Velten: Baurecht und Versicherungsschutz

"Als Bauherr ist man dafür verantwortlich, dass anderen Personen auf dem eigenen Grundstück, Bau bzw. unfertigem Haus nichts zustößt. Sollte es dennoch zu einem Zwischenfall kommen, bei dem Personen verletzt werden oder fremdes Eigentum beschädigt wird, kann es schnell teuer werden", teilt Hans-Heiko Brunzel Geschäftsführer der Brunzel Bau GmbH auf der Infoveranstaltung in Velten, den Teilnehmern mit. Passieren kann viel, aber gegen alle Eventualit&a

Geldstrafe und Gefängnis – Ultima Ratio Lösung

Geldstrafe und Gefängnis – Ultima  Ratio Lösung

Geld- und Gefängnisstrafen führen leider oftmals nicht zum Ziel aller Beteiligten, fordert jedoch einen hohen Pries. Führt dieser zur Einsicht und Verhinderung von Betrug und Wirtschaftskriminalität? Der gegründete Arbeitskreis "Wirtschaftskriminalität und Opferschutz" von Dr. Thomas Schulte und Carsten Beyreuther beschäftigt sich mit dem Thema und sucht Lösungen hinsichtlich Prävention, Verhinderung und einen Weg aus Krise.

Opferschutz –

Haftungsfalle beim Bauen

Haftungsfalle beim Bauen

In Velten, nahe Berlin fand am 30.11.2012 in der Zentrale der Brunzel Bau GmbH eine Seminarveranstaltung zu dem Thema "Haftungsfalle beim Bauen" statt. Hans-Heiko Brunzel, Geschäftsführer der seit zwanzig Jahren erfolgreich am Markt tätigen Brunzel Bau GmbH eröffnet die Veranstaltung, für rechtliche Fragen stand Rechtsanwalt Ralf Hornemann von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin mit Rat zur Seite.

Hans-Heiko Brunzel erklärt: "T&aum

Die Besonderheiten des deutschen Abwasserbeseitigungsrechts

Die Besonderheiten des deutschen Abwasserbeseitigungsrechts

Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwälte hielt Dr. Thomas Schulte einen kurzen Vortrag über die Besonderheiten des deutschen Abwasserbeseitigungsrechts. Folgendes wurde herausgearbeitet:

Staat als Überwacher und Versorger

Das deutsche Abwasserbeseitigungsrecht regelt die Doppelstellung des Staates, der als Garant der Daseinsvorsorge (vgl. § 18a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und als Ordnungsbehörde auftritt. Dabei ist die Abwasserbeseitigung durch d

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