Nicht zuletzt in der juristischen Ausbildung hat der sog."Bienenstich-Fall"erhebliche Relevanz erhalten. Diskutiert wird an ihm die Frage, ob der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn die Bäckereiverkäuferin (nicht erlaubt) einen Bienenstich aus der Auslage nimmt und verzehrt.Dieser einfache Sachverhalt kann nunmehr auch als – zugegeben plakativer – Aufhänger einer anderen Frage dienen: Erfüllt ein Arbeitgeber einen Mindestlohnanspruch nur d
Es gibt ihn nicht in Frankreich und in England, geschweige den in den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Hundeführerschein ist eine deutsche Erfindung.
Anlegern der drei geschlossenen Fonds der DEBI-Select-Gruppe droht weiter Ungemach. Die Fonds sind unmittelbar betroffen von der Insolvenz des Skandalstromanbieters TelDaFax, bei dem das Geld der Anleger angelegt wurde und nun im Rahmen der Insolvenz voraussichtlich verloren ist. Der Verlust des einbezahlten Geldes ist für die betroffenen Anleger schon schwer genug zu verkraften, es kommt aber noch schlimmer: zwei der drei Debi-Select-Fonds sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts kon