Wilhelm kooperiert weltweit mit Clausen Miller

Die Sozietät Wilhelm stärkt ihre internationale Beratung im Versicherungs- und Haftungsrecht: Zum 1. September 2011 beteiligt sich Wilhelm am weltweiten Kanzleiverbund Clausen Miller Europe.
Die Sozietät Wilhelm stärkt ihre internationale Beratung im Versicherungs- und Haftungsrecht: Zum 1. September 2011 beteiligt sich Wilhelm am weltweiten Kanzleiverbund Clausen Miller Europe.
Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse und erhebt der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat er mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.