Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für Unverheiratete besteht gleichermaßen für Mütter und Väter, je nachdem, wer die Betreuung des Kindes übernimmt.
Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, ohne pflichtwidriges Verhalten der anderen Vertragsseite, reicht nicht aus, um ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung einzuräumen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH vertritt Sie deutschlandweit gegen Erbschleicher. RA Prof. Dr. Böh hat zehn Maßnahmen gegen Erbschleicher zusammengestellt.
Rechtsanwalt Oliver Thieler von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt den Begriff des Bargelds bei der Testamentsauslegung.
Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH beantwortet die Frage der Rechtslage für die Eltern von psychisch kranken jungen Erwachsenen.