Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf mit Büros in Hamburg und in Südfrankreich bietet fundierte juristische Expertise – insbes. im Erbrecht, internationale Nachlassplanung, Yachtrecht und Immobilienrecht.
Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für Unverheiratete besteht gleichermaßen für Mütter und Väter, je nachdem, wer die Betreuung des Kindes übernimmt.
Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, ohne pflichtwidriges Verhalten der anderen Vertragsseite, reicht nicht aus, um ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung einzuräumen.