Berufsrechtsschutz spart nicht nur Nerven, sondern auch Steuern

Berufsrechtsschutz spart nicht nur Nerven, sondern auch Steuern

Alljährlich fragen sich viele, ob Rechtsschutzversicherungen absetzbar sind, wenn sie über ihrer Steuererklärung sitzen. Das ist zum Teil möglich und nicht einmal kompliziert. Das Finanzamt erkennt Kosten für die Rechtsschutzversicherung dann an, wenn berufliche Risiken und Einnahmequellen dadurch abgedeckt werden. "Sogar bei einem Komplettrechtsschutz, der aus mehreren Bausteinen besteht, kann der berufliche Anteil abgesetzt werden", erklärt Tobias Geraue

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