U.S. CET Corporation informiert ueber die Registereintragung in den USA

U.S. CET Corporation informiert ueber die Registereintragung in den USA

Das US-amerikanische Zivilrecht wirft im Hinblick auf etwaige Registereintragungen ähnliche Probleme auf wie das
englische Recht. Auch die USA kennen kein Handelsregister im deutschen Sinne, doch gibt es für Personen, Handels und Kapitalgesellschaften gewisse Registrierungsvorschriften, die zumindest einige Auskünfte über das Bestehen eines Unternehmens und über den Unternehmenszweck geben können.

Ferner gibt es in den USA keinen handelsrechtlichen Begriff des &quo