Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

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Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

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Rechtsfolgen von Verstößen gegen Meldepflichten Teil I

Rechtsfolgen von Verstößen gegen Meldepflichten Teil I

Essen – "Im Fall des Außenwirtschaftsgesetzes scheint noch immer vielen inländischen Unternehmen die Meldepflichten im internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr nicht ausreichend bekannt zu sein", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Wie der gesamte Außenwirtschaftsverkehr ist auch der Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland zwar grunds&au