Streit um Rückkaufswert: OLG Hamburg stärkt Verbraucherrechte
Erneut hat sich ein Gericht hinsichtlich der umstrittenen Frage betreffend die Berechnung der Rückkaufswerte von Lebens- und Rentenversicherungen auf die Seite der Verbraucher gestellt. Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) sind Klauseln von Versicherern dann als unzulässig zu erachten, sofern sie die vorzeitige Vertragskündigung betreffen. Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge können dank dieser Entscheidung bis zu 24 Millionen Versicheru