07.11.2013 – Am Dienstag, den 05.11.2013 ließdie Staatsanwaltschaft Dresden Geschäftsräume der INFINUS AG durchsuchen. Der Verdacht lautet auf Betrug. 6 Personen wurden verhaftet. Anleger fürchten um ihr investiertes Kapital in Höhe von rd. EUR 400 Mio.
In seiner Entscheidung vom 21.07.2012 (Az.: III ZR 291/11) bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zu den sog."Schenkkreisen". Danach werden nach einem Schneeballsystem aufgebaute Schenkkreise als sittenwidrig eingestuft.