wunschfee.com – Das erst Jahr ein voller Erfolg

Das erste Jahr www.wunschfee.com – Informationen und Produktberatung rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und Taufe, verbunden mit praktischen Services für die werdenden und jungen Eltern.
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Kasse hat seit 2009 bereits 240 Euro zurückgezahlt / Spitzenprämie für mehrere Jahre angekündigt / Mehr Alternativmedizin und Schwangerschaftsvorsorge ab 2013
Jena, 19. Juni 2012. "Nur" weil eine Hartz IV-Empfängerin ihren Säugling stillt, hat sie noch keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf, entschied das Sozialgericht Wiesbaden. Während der Schwangerschaft, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), gibt es jedoch einen höheren Hartz IV-Satz.
Ende Mai 2012 entschied das Sozialgericht (SG) Wiesbaden (Az. S 16 AS581/11 und Az. S 16 AS 581/11), dass stillende Hartz IV-Empfängerinnen keinen Anspruch
Norwegen erneut vorn, Niger löst Afghanistan als Schlusslicht ab – Deutschland auf Rang 12
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein.