Wenn gemeinnützige Organisationen Finanzmittel weitergeben. Neue Vorgaben des Finanzgerichts Hessen

Wenn gemeinnützige Organisationen Finanzmittel weitergeben. Neue Vorgaben des Finanzgerichts Hessen

Das Finanzamt hat einer gemeinnützigen GmbH mit dem Satzungszweck, steuerbegünstigte Körperschaften im Bereich von Sport & Wissenschaft finanziell zu fördern, für zwei Jahre die Gemeinnützigkeit verweigert.
Zu recht, stellte das Finanzgericht (FG) Hessen in seinem Urteil vom 26.4.2012(Az. 4 K 2239/09) fest.

In diesen zwei Jahren hatte der Förderverein nämlich seine Mittel nicht an Organisationen mit Satzungszwecken rund um Sport & Wissenschaft w

Vereinssteuerrecht braucht Spezialistenwissen

Ob Volkstanz oder Fußball, Heimatpflege, Umweltschutz oder Engagement für benachteiligte, behinderte oder alte Menschen: In unserem Land engagieren sich viele Leute für Anliegen, die ihnen kein Geld bringen, sondern die der Gemeinschaft vor Ort oder der Gesellschaft insgesamt zu Gute kommt. Der Staat weiß, dass solche nicht gewinnorientierten, sondern gemeinnützigen Aktivitäten in ihrer ganzen Vielfalt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar sin