Elektronische Entgeltunterlagen: Das sollten Arbeitgeber beachten

Elektronische Entgeltunterlagen: Das sollten Arbeitgeber beachten

Essen – Bereits seit Anfang des vergangenen Jahres sind ergänzende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen in elektronischer Form zu führen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass diese Regelung in einem engen Zusammenhang mit der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung steht.

Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind bestimmte Entgeltunterlagen elektro

Roland Franz intensiviert Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Mann

Roland Franz intensiviert Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Mann

Essen – Die Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert intensiviert die Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Peter Mann. In der Vergangenheit wickelte die Kanzlei Betriebsprüfungen und Klageverfahren schon in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Mann ab.

Prof. Dr. Mann ist künftig weiterer Ansprechpartner für komplexe steuerliche Fragestellungen insbesondere in den Bereichen Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer, Abgabenordnung und Rechtsbehelfe aller Art. "Mit P

Künstlersozialabgabe im Jahr 2025

Künstlersozialabgabe im Jahr 2025

Essen – "Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, und weist darauf hin, dass die selbstständigen Künstler und Publizisten, wie

Schenkung und Steuern Teil II

Schenkung und Steuern Teil II

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über einen Teilaspekt der Schenkung, nämlich die Schenkung unter Auflage und insbesondere die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, denn der Nießbrauchsvorbehalt spart Schenkungsteuer.

Werden zu Lebzeiten Immobilien unentgeltlich übertragen, muss man die Schenkungssteuer im Blick haben. "Das gilt in

Schenkung und Steuern Teil I

Schenkung und Steuern Teil I

Essen – Die Schenkung ist ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis, durch das der Schenker aus seinem Vermögen einem anderen unentgeltlich etwas zuwendet. Der Grundfall, so Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, liegt charakteristischerweise in der Unentgeltlichkeit der Schenkung, d.h. der Schenker erbringt seine Zuwendung ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenlei

Vorteile einer Dachbegrünung

Vorteile einer Dachbegrünung

Essen – Privatpersonen, die ihr Gründach von einem Handwerkerbetrieb (Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer) errichten lassen, können bis zu 1.200 Euro Einkommensteuer im Jahr sparen. Der Handwerkerlohn für Dach- und Fassadenarbeiten ist steuerlich absetzbar, da er unter § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG fällt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, da

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil II

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil II

Essen – Haushaltnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden, wie zum Beispiel Putzen, Gartenarbeit, Schornsteinfeger, Hausmeister oder Winterdienst. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführer der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass für Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent aller Kosten gewährt wird, maximal sind 4.000 Euro abziehbar.

Handwerkerleistungen

"H

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil I

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil I

Essen – Ob Kosten für Reinigung, Gärtner, Schornsteinfeger, Hausmeister oder Winterdienst: Haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist jedoch darauf hin, dass nur die Arbeitskosten abzugsfähig sind, Materialkosten vom Abzug ausgeschlossen sind und laufende Verbrauchskosten wie Strom, Wasser und Gas