Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, nimmt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil v. 22.2.2023 – Aktenzeichen: I R 27/20) zum Anlass, auf die Notwendigkeit der fremdüblichen Verzinsung einer Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter hinzuweisen.

Die Grundlage

Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verde

Rechtsfolgen von Verstößen gegen Meldepflichten Teil I

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Essen – "Im Fall des Außenwirtschaftsgesetzes scheint noch immer vielen inländischen Unternehmen die Meldepflichten im internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr nicht ausreichend bekannt zu sein", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Wie der gesamte Außenwirtschaftsverkehr ist auch der Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland zwar grunds&au

Kein Fahrtenbuch ohne Tankbelege

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Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass in einem aktuellen Urteil vom 15. Dezember 2022 – VI R 44/20 der Bundesfinanzhof (BFH) keinen Raum für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode sieht, wenn die Aufwendungen für das Fahrzeug teilweise geschätzt werden.

Das Urteil schließt eine Schätzung von belegmäßig nicht nachg

Private Nutzung eines betrieblichen Handys

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Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf das Urteil (v. 23.11.2022, VI R 50/20, veröffentlicht am 16.2.2023) des Bundesfinanzhof (BFH) hin, indem es heißt: "Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobil