Wenn gemeinnützige Organisationen Finanzmittel weitergeben. Neue Vorgaben des Finanzgerichts Hessen

Wenn gemeinnützige Organisationen Finanzmittel weitergeben. Neue Vorgaben des Finanzgerichts Hessen

Das Finanzamt hat einer gemeinnützigen GmbH mit dem Satzungszweck, steuerbegünstigte Körperschaften im Bereich von Sport & Wissenschaft finanziell zu fördern, für zwei Jahre die Gemeinnützigkeit verweigert.
Zu recht, stellte das Finanzgericht (FG) Hessen in seinem Urteil vom 26.4.2012(Az. 4 K 2239/09) fest.

In diesen zwei Jahren hatte der Förderverein nämlich seine Mittel nicht an Organisationen mit Satzungszwecken rund um Sport & Wissenschaft w