Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung

Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung

Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt haben. Seit Anfang letzten Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion nicht mehr anwenden. Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für

Dienstfahrradmodelle:

Die Finanzverwaltung hat sich im September 2017 in Referatsleitersitzungen der Vertreter der zuständigen Finanzministerien des Bundes und der Länder nach mündlicher Aussage mehrerer Teilnehmer darauf geeinigt, dass die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Kaufpreis für die Gebrauchtfahrräder durch den Provider/die Leasinggesellschaft mit Vertragsende nach § 37b EStG pauschal mit 30% versteuert werden darf, soweit […]

Spitzenausgleich: Mittelstand setzt trotz höherer Kosten auf Energieaudit

Spitzenausgleich: Mittelstand setzt trotz höherer Kosten auf Energieaudit

>> Mittelstand erwartet steigende Energiepreise
>> Übergangsregelung für 2013 wurde genutzt

Kehl, 29. April 2014. "Trotz der gestiegenen Anforderungen (http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s2858.pdf%27]__1398777694609) für die Rückerstattung von Strom- und Energiesteuern (sog. Spitzenausgleich) haben sich über 90 Prozent der berechtigten Mittelständler in Deutschland f&uum

Markus Gildner: Die Denkmalimmobilie

Markus Gildner: Die Denkmalimmobilie

Markus Gildner:"Nachdem der Fiskus einen großen Teil der steuersparenden Investitionsmöglichkeiten für Sparer erfolgreich vom Markt genommen hat, bleibt eigentlich nur noch die Denkmalschutzimmobilie. Entsprechend begehrt und teuer sind sie. Doch bei Kauf und Sanierung lauern Risiken.

Wenn die Tochter Mieter wird!

Wenn die Tochter Mieter wird!

(WKr) Vermietung an Angehörige
Die Einliegerwohnung steht leer und ein Familienangehöriger sucht gerade eine Wohnung?
Da liegt es nahe, die Wohnung nicht mehr zur Fremdvermietung zu nutzen, sondern die Wohnung an Tochter, Oma, Onkel etc. zu überlassen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Nur noch Familie im Haus – und an den Kosten können sich die neuen Mitbewohner ja dann auch beteiligen. Wie wirkt sich das aber steuerlich aus?