München, 19.10.2011 – Im Zusammenhang mit den jüngsten Ankäufen von Daten-CDs durch die Steuerfahndungen, bei denen es zuletzt um deutsches Anlagekapital in Luxemburg ging, wird immer wieder berichtet, strafbefreiende Selbstanzeigen seien nun nicht mehr möglich. Die Begründung: Einzelne Kapitalanleger müssten aufgrund der Presseberichterstattung über den Daten-CD-Ankauf konkret damit rechnen, entdeckt zu sein. Sobald dies der Fall sei, sei aber eine strafbefrei
München, 14.04.2011 – Am 17.03.2011 hat der Bundestag eine Verschärfung im Bereich des Steuerstrafrechts beschlossen. Durch deutlich strengere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige will der Gesetzgeber künftig vermeiden, dass Steuersünder sich nicht aus "Überzeugung" zur Selbstanzeige entschließen, sondern diese Möglichkeit lediglich aus taktischen Überlegungen ausnützen.