Steuerliche Entlastungen 2025

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über die steuerlichen Entlastungen ab dem Jahr 2025, die aus dem kürzlich verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 BGBl. 2024 I Nr. 387 v. 5.12.2025) resultieren.
Folgende steuerliche Entlastungen sind ab dem Jahr 2025 vorgesehen:
– Eltern können ab dem Jahr 2025 höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend