Mit Urteil vom 15. Juni 2010, VIII R33/07 hatte der BFH noch entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht zu versteuern sind. Entsprechend hatten wir in unserem Newsletter 10/2010 auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei noch offenen Veranlagungen oder Steuerbescheiden, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind, unter Hinweis auf die Änderung der Rechtsprechung Einspruch einzulegen oder einen Änderungsantrag zu stellen bzw. bei
Berlin, 18.11.2013 Für Vorstände sowie leitende Mitarbeiter/innen aus gemeinnützigen Einrichtungen, für Zuwendungsgeber aus Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und für andere am Thema Interessierte hat das Kommunale Bildungswerk e.V. auch 2013 wieder die Fachtagung Gemeinnützigkeitsrecht im Programm.
Am 09. und 10. Dezember kommen in Berlin Experten zum Thema zusammen und bewerten gemeinsam mit Führungskräften sowie Mitarbeiter/innen von Vereinen,
(Bayreuth, 22.10.2013) Die Einführung der Gelangensbestätigung, sollte eine Vereinfachung der Nachweispflicht für Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft darstellen. Nachdem nun dieses Formular seit dem 1.10.2013 Pflicht für jeden Unternehmer ist, der Waren in europäisches Ausland transferiert, wirft dieses Formular mehr Fragen auf, als gelöst werden.
Einsatz in der Praxis
Laut § 6a UStG können Unternehmer Lieferungen an Unternehmer
Viele Vereine erhalten Sachspenden – die neben einem ideellen oder praktischen Wert durchaus einen beträchtlichen Geldwert haben können. Möchte der Spender eine Spendenbescheinigung, muss die gemeinnützige Einrichtung steuerrechtlich rund um die Sachspende, und zwar unabhängig vom konkreten Wert, eine ganze Reihe von Details zu beachten. Es lohnt sich daher, so der Steuerberater Armin Hampel, als gemeinnützige Einrichtung bzw. Verein ggf. frühzeitig den Steuerb
Die Komplexität des Umsatzsteuerrechts für Handwerksbetriebe bei Bezug zum Ausland – anschaulich vorgetragen von Timo Alexander Böhme, Steuerberater bei ALWISTRA, bei einer Vortragsveranstaltung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Gem. § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG gehören Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnungen eines anderen vereinnahmt und verausgabt als sogenannte durchlaufende Posten nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmerentgelt.