Kündigung droht schon bei Diebstahl von geringwertigen Gegenständen: Auch wenn es sich nur um geringwertige Gegenstände handelt, kann der Arbeitgeber im Fall eines Diebstahls zur fristlosen Kündigung berechtigt sein, ohne dass vorher eine Abmahnung erforderlich wäre. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn sich der Arbeitnehmer über Jahre der Beschäftigt hinweg nie einen Vertragsverstoß erlaubt […]
Vater einer 5-jährigen Tochter ist in die Mühlen der Justiz geraten – das ganze bekommt allmählich eine Dimension des Falls Gustl Mollath -. Erst kämpft er um das Sorgerecht für seine Tochter, nun steht er selber am 06. November 2015 wegen angeblicher Beleidigung einer Richterin vor deren Kollegen im Amtsgericht Ratzeburg.
Im Strafverfahren und im Verwaltungsverfahren ist es längst Gesetz, dass die Betroffenenüber die Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen belehrt werden. Im Zivilprozess ist dagegen – abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen – bislang keine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 bemängelt. Dort ging es um befristete Rechtsmittel in der Zwangsversteigerung und die Karlsruher Richter befanden, dass e
In der Inkassopraxis ist es zunehmend zu beobachten, dass Schuldner ihre Gläubiger auch bei ohne Zweifel seriösen Forderungen bei der Polizei (meist wegen Betrugs anzeigen) – und das Inkassounternehmen dessen Vertreter gleich mit. Sie hoffen dadurch in der Regel, ihrer Zahlungspflicht zu entgehen – der Gläubiger und die beauftragten Rechtsdienstleister werden schon auf eine Durchsetzung der (angeblich) ungerechtfertigten Forderung verzichten, wenn sie erst mal eine Strafanzeige&qu
Zur aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Heinisch v. Bundesrepublik Deutschland (zuvor Heinisch gegen Vivantes). Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht! Arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.