GrünStromJetons sind ein Nachweis für den Bezug von lokal erzeugtem Strom aus Windkraft oder Solarenergie, der jedem Stromkunden zusteht, unabhängig vom Wohnort oder Stromanbieter.
Ein Süßwarenhersteller durfte in eine TV-Werbespot für ein Gewinnspiel werben, an welchem ausschließlich Käufer der Waren teilnehmen konnten. Durch Einsendung des Kassenbons als Beleg für den Erwerb von fünf Packungen zu je ca. einem Euro konnten die Käufer an der Verlosung von 100 Goldbarren im Wert von ca. 5.000 Euro teilnehmen. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2013, Az.: I ZR 192/12.)
Urteil des Landgerichts München I vom 28. August 2012, AZ: 33 O 13190/12
Die blickfangmäßig herausgehobene Ankündigung "10 % auf alles" ist wettbewerbswidrig, wenn in einem Sternchentext einzelne Waren von der Aktion ausgenommen werden, so das Landgericht. In diesem Fall sei die Ankündigung unwahr, da der Preisnachlass eben nicht auf alle Waren gewährt wird.