Strengere Regeln für Turbo-Zertifikate: wichtiger Schutz vor Totalverlust privater Vermögen

Die strengeren Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für den Handel mit Turbo-Zertifikaten werden von der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) ausdrücklich begrüßt.