Was als Verbraucherschutz gedacht, kann sich gerade in der Tiefzinsphase bei Wohnimmobilien-Krediten jedoch als Fallstrick erweisen und Ihren Traum einer eigenen Wohnimmobilie zerstören.
Am 21. März 2016 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die zum einen das bisher unbegrenzte Widerrufsrecht von alten Immobilienkrediten beendet, zum anderen aber auch Kreditgeber dazu verpflichtet, ihre Kunden umfassender zu beraten und zu schützen.