Der Europäische Gerichtshof hat sich Geschlechtergerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben. Das Resultat heißt Unisex. Versicherer dürfen ihre Beiträge ab dem 21.12.2012 nicht mehr für Männer und Frauen getrennt kalkulieren. Das klingt gut, bietet aber nicht nur Vorteile. Was Verbraucher jetzt beachten sollten.
Wer Kapitalanlagen vertreibt oder vermittelt, muss seinen Kunden richtig, vollständig und sorgfältigüber alle Chancen und Risiken aufklären. Dazu ist mehr erforderlich, als dem Kunden einen Prospekt in die Hand zu drücken. Wird dem Kunden jedoch ein Prospektübergeben, muss er ausreichend Zeit haben, ihn zu studieren.
Anlagevermittler brauchen Geschäftsabschlüsse, um Geld zu verdienen. Zugleich müssen sie ihre Kunden richtig, vollständig und sorgfältigüber alle Chancen und Risiken aufklären. Die auf den Verbraucher- und Anlegerschutz spezialisierte Pro Visus AG informiert, was in diesem Spannungsfeld zu beachten ist.
Ein Anlagevermittler, der vorsätzlich oder auch nur leichtfertig falsche Angaben zur Sicherheit einer Anlage auf dem grauen Kapitalmarkt macht, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadensersatz haften.
Empfehlungen von Verbraucherzentralen und Bund der Versicherten dienen auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com als Richtwert für den Vergleich für private Pflegeversicherung. Mit der Verbraucher-Schutz-Plakette® wird nur ausgezeichnet, wer die strengen Anforderungen erfüllt.