Werbung für PROKON Genussrechte – Gegenwind aus den Gerichten

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Hamburg, 27.11.2012 – Am Samstag ging in Köln der 4. Bundeskongress Privatmedizin unter großer Beteiligung zu Ende. Zum Leitthema: "Ein einheitlicher Versicherungsmarkt – das Ende der PKV?" lieferten sich Gegner und Befürworter teils heftige Diskussionen. In den vergangenen Monaten kam immer wieder die Frage nach der Zukunftsfähigkeit des zweigliedrigen Modells auf.
"Der Auslöser dieser Diskussion sind doch eindeutig die horrenden Beitragserhöhunge
Fahrgastverband startet Drittmittelprojekt für mehr Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte
Neuer Teilnehmer-Rekord plus höchste Themenqualität: 16. Oktober in Mainz
Der Europäische Gerichtshof hat sich Geschlechtergerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben. Das Resultat heißt Unisex. Versicherer dürfen ihre Beiträge ab dem 21.12.2012 nicht mehr für Männer und Frauen getrennt kalkulieren. Das klingt gut, bietet aber nicht nur Vorteile. Was Verbraucher jetzt beachten sollten.

EU will Verbraucher und Tierschützer weiterhin bewusst täuschen

Wer Kapitalanlagen vertreibt oder vermittelt, muss seinen Kunden richtig, vollständig und sorgfältigüber alle Chancen und Risiken aufklären. Dazu ist mehr erforderlich, als dem Kunden einen Prospekt in die Hand zu drücken. Wird dem Kunden jedoch ein Prospektübergeben, muss er ausreichend Zeit haben, ihn zu studieren.
Anlagevermittler brauchen Geschäftsabschlüsse, um Geld zu verdienen. Zugleich müssen sie ihre Kunden richtig, vollständig und sorgfältigüber alle Chancen und Risiken aufklären. Die auf den Verbraucher- und Anlegerschutz spezialisierte Pro Visus AG informiert, was in diesem Spannungsfeld zu beachten ist.
Ein Anlagevermittler, der vorsätzlich oder auch nur leichtfertig falsche Angaben zur Sicherheit einer Anlage auf dem grauen Kapitalmarkt macht, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadensersatz haften.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)informiert Schiffsfondsanleger