Verkehrsrecht Dippoldiswalde-Der Kfz-Schein im Fahrzeug stellt keine Gefahrerhöhung bei Diebstahl dar.Verkehrsrecht Dippoldiswalt/Glashütte

Verbleibt der Kfz-Schein im Fahrzeug und wird das Fahrzeug gestohlen, so begründet dies keinen Haftungsausschluss der Kaskoversicherung (OLG Oldenburg, Urteil vom 23.06.2010, Az. 5 U 153/09).