Seit Jahren entwickelt der liechtensteinische
Lebensversicherer PrismaLife Versicherungsprodukte mit gesonderten
Vergütungsvereinbarungen. Nettopolicen mit gesonderten
Kostenausgleichsvereinbarungen bieten dem Kunden maximale
Kostentransparenz und geben den Willen von Gesetzgeber und
Konsumentenschutz wieder.
Im Vergleich zu herkömmlichen Lebensversicherungsprodukten bietet
die PrismaLife Nettowelt maximale Transparenz und Flexibilität.
Hierzu Markus Brugger, Chief Exec
Mit Guidewire PolicyCenter®und Guidewire BillingCenter®wird der marktführende britische Kfz-Direktversicherer seine unternehmerische Agilität steigern und neue Produkte schneller auf den Markt bringen.
Im Jahr 2013 sind weniger Menschen als im Vorjahr
bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin tödlich verunglückt. Das geht
aus einer vorläufigen Erhebung der Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) heute veröffentlicht hat. Die Zahl der
tödlichen Arbeitsunfälle ging um 45 auf insgesamt 455 Fälle zurück,
die der tödlichen Wegeunfälle um 74 auf 312. Auch die Zahl der
t&o
Viele Bauherren und Immobilienkäufer werden im
Laufe des Finanzierungsprozesses auch mit der Frage konfrontiert, ob
einen Finanzierung der vier Wände über eine Lebensversicherung
sinnvoll ist. Baufi24.de rät derzeit davon ab.
Prinzipiell ist es möglich, eine Immobilie über eine
Lebensversicherung zu finanzieren. Hierzu werden sogenannte
Kombi-Finanzierungen abgeschlossen. Zusätzlich zum klassischen
Hypothekendarlehen schließt der Finanzierungsne
Die Zurich Gruppe in Deutschland hat sich in der betrieblichen
Altersversorgung (bAV) neu aufgestellt. Die Leitung des
Geschäftsbereiches hat Björn Bohnhoff (40) übernommen. Der
Diplomvolkswirt begann seine berufliche Laufbahn 1999 bei der
Deutscher Herold Lebensversicherung AG, heute Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG, und war zuletzt als Abteilungsleiter für die
Produktentwicklung der bAV verantwortlich.
Die WIDGE.de GmbH konnte nach erneuter Prüfung
durch die TÜV NORD CERT GmbH ihr letztjähriges Ergebnis noch weiter
verbessern: Mit einer Gesamtnote von 1,5 wurden die Siegel "Geprüfte
Service-Qualität" und "Geprüfte Kundenzufriedenheit" erfolgreich
bestätigt. "Es freut uns selbstverständlich, dass wir das bereits
sehr gute Ergebnis von 2013 in diesem Jahr noch übertreffen konnten.
Wir wollten uns eben nicht mit dem Statu
Raucher mit mindestens 90 Prozent Aufschlag / Tarifvergleich spart
über 1.000 Euro pro Jahr
Ein gesunder nichtrauchender 45-Jähriger zahlt jährlich mindestens
259 Prozent (140 Euro) mehr für eine Risikolebensversicherung (RLV)
als ein 30-Jähriger. Denn das Alter ist bislang ein entscheidendes
Merkmal für den Beitrag einer RLV. Uni-Age-Tarife, die das Alter des
Versicherten nicht berücksichtigen, könnten das ändern. Darüber wird
aktuel
Nun ist es amtlich: DEFINO Deutsche Finanz
Norm® ist der DIN Standard für die Finanzanalyse von
Privathaushalten. Am Freitag, den 14. März 2014, hat der DIN-eigene
Beuth-Verlag die DIN SPEC 77222 "Standardisierte Finanzanalyse für
den Privathaushalt" veröffentlicht. Initiatorin der DIN SPEC ist die
DEFINO Gesellschaft für Finanznorm in Heidelberg. Der neue DIN
Standard wurde mit nur geringfügigen Modifikationen aus DEFINO
Deutsche Finanz Norm&re
Für die NÜRNBERGER
Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NBG), die börsennotierte
Dachgesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, war 2013 wieder
ein erfolgreiches Jahr. Der Jahresüberschuss wurde gesteigert, die
Dividende soll angehoben werden. Im Versicherungsgeschäft erzielte
die NÜRNBERGER Gruppe Beitragseinnahmen und einen Konzernumsatz
nahezu auf Vorjahresniveau, das Konzernergebnis war erneut
erfreulich. Ihren von Hochwasser und Hagel betroffenen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am
12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich
bestätigt. Der BGH hat dabei in seinem Urteil klargestellt, dass §
169 Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht
anwendbar ist. Ausdrücklich hebt dabei der Bundesgerichtshof in
seiner Urteilsverkündung hervor, dass Kostenausgleichsvereinbarungen
weder einen Verstoß gegen § 169 Abs. 5 S. 2 VVG noch eine Umgehung
desselben