Nun ist es amtlich: DEFINO Deutsche Finanz
Norm® ist der DIN Standard für die Finanzanalyse von
Privathaushalten. Am Freitag, den 14. März 2014, hat der DIN-eigene
Beuth-Verlag die DIN SPEC 77222 "Standardisierte Finanzanalyse für
den Privathaushalt" veröffentlicht. Initiatorin der DIN SPEC ist die
DEFINO Gesellschaft für Finanznorm in Heidelberg. Der neue DIN
Standard wurde mit nur geringfügigen Modifikationen aus DEFINO
Deutsche Finanz Norm&re
Für die NÜRNBERGER
Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NBG), die börsennotierte
Dachgesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, war 2013 wieder
ein erfolgreiches Jahr. Der Jahresüberschuss wurde gesteigert, die
Dividende soll angehoben werden. Im Versicherungsgeschäft erzielte
die NÜRNBERGER Gruppe Beitragseinnahmen und einen Konzernumsatz
nahezu auf Vorjahresniveau, das Konzernergebnis war erneut
erfreulich. Ihren von Hochwasser und Hagel betroffenen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am
12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich
bestätigt. Der BGH hat dabei in seinem Urteil klargestellt, dass §
169 Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht
anwendbar ist. Ausdrücklich hebt dabei der Bundesgerichtshof in
seiner Urteilsverkündung hervor, dass Kostenausgleichsvereinbarungen
weder einen Verstoß gegen § 169 Abs. 5 S. 2 VVG noch eine Umgehung
desselben
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PrismaLife – Das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung ist laut
Bundesgerichtshof rechtsgültig
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das
Modell der Kostenausgleichsvereinbarung rechtlich bestätigt. Der BGH
hat in seinem Urteil klargestellt, dass § 169 Abs. 5 S. 2 VVG auf
separat
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am
12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung rechtlich
bestätigt. Der BGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass § 169
Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht
anwendbar ist.
Der Bundesgerichtshof bestätigt in der Urteilsverkündung, dass
Kostenausgleichsvereinbarungen weder einen Verstoss gegen § 169 Abs.
5 S. 2 VVG noch eine Umgehung desselben darstellen. Darüber hinaus
Die deutschen Versicherer konnten die Beiträge im
Geschäftsjahr 2013 um insgesamt 3 Prozent auf 187,1 Mrd. Euro
steigern. Einen wichtigen Anteil daran hatten Rentenversicherungen,
die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden.
Die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung wuchsen um 4
Prozent auf 90,8 Mrd. Euro. Die privaten Krankenversicherer erzielten
2013 einen Beitragszuwachs von 0,7 Prozent auf 35,9 Mrd. Euro. Die
Schaden- und Unfallversicherer verzeichneten einen Beitra
Eine Immobilienfinanzierung ist für viele Menschen
die größte Investitionen ihres Lebens. Eine Finanzierung, mit einer
Laufzeit von bis zu 30 Jahren, sollte deshalb gut überlegt und für
den Ernstfall abgesichert sein. Im Falle des Todes eines Partners,
steht der Rest der Familie oft vor großen Schwierigkeiten. Damit sich
diese Situation nicht noch durch einen notwendigen Immobilienverkauf
oder sogar eine Zwangsversteigerung verschärft, ist es ratsam die
Das Landgericht Hannover hat am 18.11.2013 unter
Aktenzeichen 2 S 36/13 die Rechtmässigkeit von Nettopolicen mit
gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung bestätigt. Die PrismaLife
als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater
Vergütungsvereinbarung begrüsst diese Entscheidung sehr.
Das Landgericht Hannover stellt in seiner Urteilsbegründung dar,
dass Nettopolicen mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung (KAV)
keinen Verstoss gege
Die Landgerichte Bonn, Braunschweig und Hannover
haben in jüngster Zeit klar die Rechtmäßigkeit so genannter
Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung KAV
bestätigt. In ihren Urteilen unterstützten die Richter die separate
Kostenausgleichsvereinbarung gleich aus mehreren Gründen: So hob das
Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 25.02.2014 (8 S 249-13)
ausdrücklich hervor, dass Nettopolicen mit separater
Kostenausgleichsvereinbarung e
Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom
29.10.2013 – 17 O 529/11 -, das jetzt rechtskräftig geworden ist,
muss die Clerical Medical Investment Group Ltd. Schadensersatz in
Höhe von 348.346,53 Euro nebst Zinsen zahlen. Der Kläger hatte im
August 2004 sowie im Oktober 2004 gemeinsam mit seiner Mutter jeweils
eine kreditfinanzierte Rente namens "PerformancePlus Rente" von
RentaPlan abgeschlossen, die auch den Abschluss einer britischen
Lebensversicherung unter