PerformancePlus Rente: Clerical Medical Investment Group Ltd. vom Landgericht Darmstadt zu Schadensersatz verurteilt

Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom
29.10.2013 – 17 O 529/11 -, das jetzt rechtskräftig geworden ist,
muss die Clerical Medical Investment Group Ltd. Schadensersatz in
Höhe von 348.346,53 Euro nebst Zinsen zahlen. Der Kläger hatte im
August 2004 sowie im Oktober 2004 gemeinsam mit seiner Mutter jeweils
eine kreditfinanzierte Rente namens „PerformancePlus Rente“ von
RentaPlan abgeschlossen, die auch den Abschluss einer britischen
Lebensversicherung unter dem Namen „Wealthmaster Noble“ bei der
Clerical Medical Investment Group Ltd. beinhaltete. Das Rentenmodell
entwickelte sich als Verlustbringer, u.a. wegen der rückläufigen
Bonizuweisungen der Clerical Medical sowie aufgrund der
Schweizer-Franken Finanzierung.

„Anleger, die beispielsweise eine PerformancePlus Rente im Jahre
2004 abgeschlossen haben, sollten dringend die
Zehn-Jahres-Höchstfrist beachten, die auf den Tag genau mit der
Anspruchsentstehung zu laufen beginnt. Es empfiehlt sich, rechtzeitig
vor Ablauf der Verjährungsfrist Schadensersatzansprüche
fachanwaltlich prüfen zu lassen“, rät Fachanwältin Dr. Petra
Brockmann von Hahn Rechtsanwälte.

Das Landgericht Darmstadt sprach dem Kläger Schadensersatz wegen
vorvertraglichem Aufklärungsverschulden zu. Der Anlagevermittler,
dessen Verschulden sich die Clerical Medical zurechnen lassen muss,
hatte pflichtwidrig nicht über die Gefahren der Quersubventio-nierung
und des poolübergreifenden Glättungsverfahrens aufgeklärt, die sich
auf die Rendite der Anlage nachteilig auswirken können. Diese
Informationen seien auch weder den Policenbedingungen noch den
Verbraucherinformationen zu entnehmen. Das Landgericht stützt sich
dabei auf das grundlegende Urteil des Bundesgerichtshofs vom
11.07.2012 – IV ZR 151/11 -, in dem bereits die Pflicht zur
Aufklärung über die Quersubventionierung zwischen den einzelnen
Managed Funds festgestellt worden ist. Die britische
Lebensversicherung ist bei zahlreichen fremdfinanzierten
Rentenmodellen eingesetzt worden.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als „häufig empfohlene
Kanz-lei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz ge-nannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft vertritt aus-schließlich Kapitalanleger. Für die
Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind neun
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über
Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

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