Achtung: Betriebe haften für Beratungsmängel!

Vor kurzem hat die Haftungsfalle nach dem Betriebsrentengesetz bei einem Hannoveraner Handwerksbetrieb zugeschlagen: Ein Mitarbeiter wurde entlassen und ging daraufhin zum Rechtsanwalt.
Dieser fordert nun Schadensersatz von dem ehemaligen Arbeitgeber, weil der Mitarbeiter nicht zur betrieblichen Altersversorgung beraten worden war.

Betriebsrente: Chancen und Gefahren für Arbeitgeber

Betriebsrente: Chancen und Gefahren für Arbeitgeber

Wer seit dem Jahre 2002 einen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende beschäftigt hatte, haftet unter bestimmten Umständen auch für deren Renten- und Unfallversicherung, warnt Dennis Wolfram, Versicherungskaufmann und Geschäftsführer bei der Visora GmbH und CO. KG aus Hannover.