Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit

Wer durch Krankheit oder Unfall nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Er ist prinzipiell arbeitsfähig – nur nicht mehr in seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen – auch einfachste Arbeiten.

Mit studi-versicherung.de sind Studenten immer gut beraten

Berlin, 11. August 2010 Bis zur Rente mit 67 sind es für Studenten oft noch mehr als 40 Jahre. Dazwischen liegt häufig die Ver(un)sicherung. Die neue Webseite studi- versicherung.de zum Thema Versicherung im Studium hilft Studenten sich im Dschungel der zahlreichen Versicherungsangebote zurechtzufinden.

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