Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Fortbildung im Ausland steuerlich geltend machen

Ein Kongress in Frankreich, ein Lehrgang in Österreich, eine Sprachreise nach Italien. Unsere berufliche Weiterbildung macht heute längst nicht mehr an deutschen Grenzen halt. Viele Unternehmen agieren international und müssen auf globalisierten Märkten bestehen. Dass hier Fremdsprachen immer wichtiger werden, dass man sich mit (ausländischen) Kollegen austauscht und von ihnen lernt, ist da nur schlüssig. „In der Regel lassen sich Auslandsreisen zur beruflichen Fort

Neues Reisekostenrecht: Das können Sie geltend machen

Neues Reisekostenrecht: Das können Sie geltend machen

München, 10.02.2014. In vielen Berufen ist heute Mobilität gefragt. Nicht nur Außendienstmitarbeiter oder Leiharbeiter sollten sich darum mit dem neuen Reisekostenrecht befassen: "Von den Neuregelungen betroffen sind alle Beschäftigten, die ihre Reisekosten in Form von Werbungskosten über ihre Steuererklärung geltend machen", betont Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).

Die wichtigste Neuregelung: Der nicht näher definie

Reisekosten können künftig in größerem Umfang abgesetzt werden

Essen, 24. Januar 2011**** Ein neues BFH-Urteil ermöglicht erstmals Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind, sondern auch private Motive enthalten. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass Aufwendungen für Hin- und Rückreise, sowohl beruflich (betrieblich) als auch privat veranlasste Reisen grundsätzlich in abziehbare We

Aufwendungen für leerstehende Wohnungen als Werbungskosten

Am 06.05. 2010 fällte das Finanzgericht Niedersachsen ein wichtiges Urteil zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen zur Sanierung leerstehender Wohnungen (AZ: 11 K 12069/08). Die erfahrenen Steuerberater der Kanzlei Forschner in Essen informieren über diese Entscheidung und ihre Folgen für die Bewertung von Sanierungskosten als vorab entstehende Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.